Auf Grund des § 113 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit Satz 3, des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Gesundheit:
Der Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt erhält die aus der Anlage ersichtliche Geschäftsordnung.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.