(1) Wer die Bachelorprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt
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einen schriftlichen Bescheid über die nichtbestandene Bachelorprüfung und
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eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen.
(2) Die Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen enthält
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die absolvierten Module und die Gesamtbewertung für jedes dieser Module sowie
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die erworbenen ECTS-Leistungspunkte.