(GntDBwVVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Ausfertigungsdatum: 01.03.2019


§ 19 GntDBwVVDV Dauer des Studiums

(1) Das Studium dauert sechs Semester.

(2) Es umfasst vier Studiensemester und zwei Praxissemester.