Abweichend von § 109 Absatz 1 sind verschiedene Beurkundungsgegenstände 
        
            - 1.
 
            - 
                
Beschlüsse von Organen einer Vereinigung oder Stiftung und Erklärungen,
             
            - 2.
 
            - 
                
                    ein Veräußerungsvertrag und 
                    
                        - a)
 
                        - 
                            
Erklärungen zur Finanzierung der Gegenleistung gegenüber Dritten,
                         
                        - b)
 
                        - 
                            
Erklärungen zur Bestellung von subjektiv-dinglichen Rechten sowie
                         
                        - c)
 
                        - 
                            
ein Verzicht auf Steuerbefreiungen gemäß § 9 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes sowie
                         
                    
                 
             
            - 3.
 
            - 
                
Erklärungen gemäß § 109 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Vollmachten.