(GmbHG)
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Ausfertigungsdatum: 20.04.1892


§ 44 GmbHG Stellvertreter von Geschäftsführern

Die für die Geschäftsführer gegebenen Vorschriften gelten auch für Stellvertreter von Geschäftsführern.