(GmbHG)
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Ausfertigungsdatum: 20.04.1892


§ 32 GmbHG Rückzahlung von Gewinn

Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.