(GlasVAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin

Ausfertigungsdatum: 27.04.2004


§ 6 GlasVAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.