(GlasVAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin

Ausfertigungsdatum: 27.04.2004


§ 2 GlasVAusbV Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Kanten- und Flächenveredelung,
2.
Schliff und Gravur,
3.
Glasmalerei und Kunstverglasung
gewählt werden.