Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
- 
                Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- 
                Handhaben und Pflegen von Maschinen für die Handglasformung, von Arbeitsgeräten und von Einrichtungen, 
- 6.
- 
                Kenntnisse der Glasschmelze und der wichtigsten Eigenschaften des Glases, 
- 7.
- 
                Anfertigen und Umsetzen von Entwurfsskizzen, 
- 8.
- 
                Anfangen einer Glasmenge, Anfertigen eines Kölbels, 
- 9.
- 
                Vorformen des Glaspostens sowie Formen durch Gießen, 
- 10.
- 
                Glasmenge über Kölbel oder Nabel verarbeiten, 
- 11.
- 
                Fertigformen vorgeformter Glasposten, 
- 12.
- 
                Freiformen von Glasposten, 
- 13.
- 
                Verformen von Glasgegenständen nach Wiedererwärmen, 
- 14.
- 
                Wiedererwärmen und Formen geblasener Glasgegenstände, 
- 15.
- 
                Überfangen von Glasposten, 
- 16.
- 
                Formen und Ansetzen von Glasrohlingen, 
- 17.
- 
                Qualitätssicherung.