Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
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Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Handhaben und Pflegen von Maschinen für die Handglasformung, von Arbeitsgeräten und von Einrichtungen,
- 6.
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Kenntnisse der Glasschmelze und der wichtigsten Eigenschaften des Glases,
- 7.
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Anfertigen und Umsetzen von Entwurfsskizzen,
- 8.
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Anfangen einer Glasmenge, Anfertigen eines Kölbels,
- 9.
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Vorformen des Glaspostens sowie Formen durch Gießen,
- 10.
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Glasmenge über Kölbel oder Nabel verarbeiten,
- 11.
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Fertigformen vorgeformter Glasposten,
- 12.
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Freiformen von Glasposten,
- 13.
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Verformen von Glasgegenständen nach Wiedererwärmen,
- 14.
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Wiedererwärmen und Formen geblasener Glasgegenstände,
- 15.
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Überfangen von Glasposten,
- 16.
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Formen und Ansetzen von Glasrohlingen,
- 17.
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Qualitätssicherung.