I. Gemeinsame Ausbildungsinhalte |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr |
1 | 2 | 3 |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
(§ 3 Abs. 1 Nr. 1) |
- a)
-
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
-
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
-
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)
-
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)
-
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
| während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
(§ 3 Abs. 1 Nr. 2) |
- a)
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
-
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)
-
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
-
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
|
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 3 Abs. 1 Nr. 3) |
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
4 | Umweltschutz
(§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
5 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse 1)
(§ 3 Abs. 1 Nr. 5) |
- a)
-
Arbeitsabläufe nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen und abstimmen
- b)
-
Handskizzen und Fachzeichnungen lesen und anfertigen
- c)
-
Ausgangsmaterialien auswählen und zur Verarbeitung bereitstellen
- d)
-
Arbeitsergebnisse nach Qualitätskriterien kontrollieren und bewerten sowie fehlerhafte Artikel aussortieren
- e)
-
Artikel verpacken, versandfertig machen und präsentieren
| 5 | | | |
6 | Einsetzen, Pflegen und Warten von Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen 1)
(§ 3 Abs. 1 Nr. 6) |
- a)
-
Geräte, Maschinen und Anlagen für die Formgebung und Veredelung von Glasartikeln einsetzen
- b)
-
Werkzeuge für das Kunstglasblasen handhaben
- c)
-
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Formen und Anlagen der Kunstglasfertigung sowie Behälter und Füllvorrichtungen für das Beschichten pflegen, warten und instand halten
| 3 | | | |
7 | Trennen und Umformen von Glasstäben und Glasröhren
(§ 3 Abs. 1 Nr. 7) |
- a)
-
Glasstäbe und Glasröhren nach Farbe und Durchmesser sortieren und reinigen
- b)
-
Glasstäbe sowie Glasröhren trennen und Spitzen ziehen
- c)
-
Vollglaskugeln aus Glasstäben herstellen
- d)
-
Hohlglaskugeln aus Röhren herstellen
- e)
-
zwei Vollglaskugeln zusammensetzen sowie Glasröhren durch Ringschieben verformen
- f)
-
Farbglasstäbe zu neuer Basisfarbe mischen
- g)
-
Glasstäbe und Glasröhren zusammensetzen
- h)
-
Vollglaskugeln durch Verformen und Ansetzen zu Objekten gestalten
| 10 | | | |
8 | Fügen und Formen von Glasstäben und Glasröhren
(§ 3 Abs. 1 Nr. 8) |
- a)
-
Standflächen formen
- b)
-
Hohlglaskörper zu Kugel- und Birnenformen aufblasen
- c)
-
Glasröhren durch Zusammenschmelzen wandungsgleich verbinden
- d)
-
Glasstäbe und Glasröhren biegen
- e)
-
Glasstäbe zu Fadenstäben verschmelzen und abdrehen
- f)
-
Glasstäbe und Glasröhren durch Löten, Kleben und Kitten verbinden
- g)
-
Glas-Metall-Verbindungen herstellen
| 8 | | | |
9 | Herstellen von Hohlglasartikeln
(§ 3 Abs. 1 Nr. 9) |
- a)
-
frei geblasene Artikel herstellen, insbesondere Gefäße, Schalen, Vasen, Trinkgläser, Christbaumschmuck, Gärröhrchen, Kunstaugen
| 16 | | | |
- b)
-
hohlgeblasene Artikel unter Verwendung von manuell geführten Werkzeugen herstellen, insbesondere Reflexkugeln, Kugeln mit Glasöse, Vasen
| | 12 | | |
- c)
-
durch Farb- und Fadenstäbe aufgeschmolzene Dekore herstellen
| | | 8 | |
- d)
-
formgeblasene Artikel herstellen, insbesondere Christbaumschmuck
| | 8 | | |
10 | Formen von Vollglasartikeln
(§ 3 Abs. 1 Nr. 10) |
- a)
-
dekorativen Raumschmuck gestalten
| 6 | | | |
- b)
-
aufsitzende Tierplastiken gestalten
| 4 | | | |
- c)
-
wenig gegliederte Tierplastiken, insbesondere Vögel und Fische, herstellen
| | 6 | | |
- d)
-
Grundformen menschlicher Figuren herstellen
- e)
-
Glasposten in Formen stoßen und durch Farb- und Fadenstäbe aufgeschmolzene Dekore herstellen
| | | 8 | |
Zur Fortsetzung der Berufsausbildung sollen Ausbildungsinhalte aus der laufenden Nummer 9 oder der laufenden Nummer 10 des Ausbildungsrahmenplanes unter Berücksichtigung betriebsbedingter Schwerpunkte vertieft vermittelt werden. | | | 10 | |
|
---------- |
- 1)
-
Die laufenden Nummern 5 und 6 sollen integriert mit anderen Ausbildungsinhalten vermittelt werden.
|
|
II. Ausbildungsinhalte in den Fachrichtungen |
A. Fachrichtung Glasgestaltung |
1 | Anfertigen von Hohlglastieren in verschiedenen Größen und Stellungen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 1) |
- a)
-
zweibeinige Hohlglastiere gestalten
- b)
-
vierbeinige Hohlglastiere gestalten
| | | | 6 |
2 | Anfertigen von Gebrauchs- und Ziergläsern mit Dekor in verschiedenen Größen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 2) |
- a)
-
Kugelvasen formen und Faden- und Noppendekor aufbringen
- b)
-
Einblumenvasen mit zwei eingeschobenen Ringen formen
- c)
-
Bechervasen, insbesondere in Glocken- und Zylinderform mit Faden- und Noppendekor sowie glattem und gewelltem Rand, formen
- d)
-
Schalen mit Fadendekor, abgesprengt, geschliffen und verschmolzen, formen
- e)
-
langstielige Kerzenhalter mit eingesetztem Stiel, Stiel mit verdrehter Fadenauflage und Tellerfuß formen
- f)
-
Ziergläser mit aufgeschmolzenen Metalloxiden und Emailleauflagen anfertigen
| | | | 16 |
3 | Anfertigen anspruchsvoller Glasplastiken nach vorgegebenen und eigenen Entwürfen
(§ 3 Abs. 2 Nr. 3) |
- a)
-
Vogelplastiken, insbesondere Reiher, Fasane und Pfaue mit aufgeschmolzenen Flügeln, formen
- b)
-
stark gegliederte Tierplastiken mit aufgesetzten Teilen, insbesondere Katzen und Hunde, formen
| | | | 10 |
- c)
-
stark gegliederte Tierplastiken mit angesetzten Teilen, insbesondere Rehböcke, formen
- d)
-
mehrfach angesetzte Tierplastiken, insbesondere Hirsche, formen
- e)
-
Tierplastiken in verschiedenen Bewegungshaltungen auf Sockel, insbesondere Pferde, formen
| | | | 10 |
- f)
-
großvolumige Plastiken, insbesondere Bären, formen
- g)
-
stilisierte Plastiken formen
- h)
-
Glasmontagen anfertigen
| | | | 10 |
|
B. Fachrichtung Christbaumschmuck |
1 | Fertigen von anspruchsvollem Christbaumschmuck frei geformt oder in Formen geblasen
(§ 3 Abs. 3 Nr. 1) |
- a)
-
Kugeln mit Glasöse und Öffnung formen
- b)
-
Glocken in verschiedenen Formen und Größen frei formen
- c)
-
Doppel- und Dreifachspitzen glatt, gerieft, mit Reflexen und geschobenen Ringen blasen
| | | | 10 |
- d)
-
Lyra- und Strahlenspitzen frei blasen
- e)
-
Sonderformen, insbesondere Trompeten, Vasen und Fantasieformen, anfertigen
| | | | 5 |
- f)
-
Dekorationselemente, insbesondere Oliven, formen
| | | | 4 |
- g)
-
formgeblasene Artikel ab 100 mm und Kombinationen aus frei und in Formen geblasenen Elementen fertigen und veredeln
| | | | 7 |
2 | Veredeln von Christbaumschmuck
(§ 3 Abs. 3 Nr. 2) |
- a)
-
Grundfarben durch Tauchen, Streichen und Spritzen auftragen
| | | | 4 |
- b)
-
Linienarten, Bänder, Ornamente und Motive mit dem Pinsel malen
- c)
-
mit allen Lackarten kopieren und mustergetreu malen
- d)
-
Christbaumschmuck stempeln und bestreuen sowie Bilder, Litzen und Borten aufbringen
- e)
-
Christbaumschmuck durch Umspinnen veredeln
| | | | 10 |
- f)
-
Christbaumschmuck lüstern und Einbrennfarben auftragen
| | | | 4 |
- g)
-
Dekorationsartikel und Gehänge anfertigen sowie mit Glasfaser und ausgewählten Materialien Formartikel, insbesondere Vögel und Engel, dekorieren
- h)
-
Christbaumschmuck durch Siebdruck veredeln
- i)
-
Einzelkugeln durch Mehrfarbenmalerei sowie Bauernmalerei dekorieren
| | | | 8 |
|
C. Fachrichtung Kunstaugen |
1 | Gestalten der Iris und der Pupille
(§ 3 Abs. 4 Nr. 1) |
- a)
-
Basisfarbe aufschmelzen
- b)
-
Irisstruktur aufbauen
- c)
-
Pupille aufschmelzen
- d)
-
Kristallglas aufsetzen
| | | | 14 |
Alternative I | | | | 8 |
- e)
-
Emailleglas und Emaillefarben aufschmelzen
- f)
-
Metallhülsen aufsetzen
|
Alternative II |
- e)
-
verschwommenen Limbusrand herstellen
|
2 | Herstellen der Augenform
(§ 3 Abs. 4 Nr. 2) |
- a)
-
massive oder hohle Grundformen aus Kristall- oder Kryolithglas herstellen
| | | | 10 |
Alternative I | | | | 20 |
- b)
-
angeschmolzene Ecken herstellen
- c)
-
Metalldraht und -ösen einschmelzen
- d)
-
Säugetier-Sonderformen herstellen
- e)
-
konkav-konvexe Augenform ausblasen
|
Alternative II |
- b)
-
ovale Augenform blasen und gestalten
- c)
-
Augenform anreißen
- d)
-
Rückwand gestalten
- e)
-
Handhabe abschmelzen
- f)
-
Rückwand verschmelzen
- g)
-
Standardform thermisch abtrennen und Rand verschmelzen
|