Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 2.
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                Anfertigen von Zeichnungen und Handskizzen sowie Festlegen des Arbeitsablaufes, 
- 3.
- 
                Einsatz von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen, 
- 4.
- 
                Pflegen und Warten der Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, 
- 5.
- 
                Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes einschließlich seiner Organisation, 
- 6.
- 
                Kenntnisse des Glases und anderer Werkstoffe im Glasapparatebau, 
- 7.
- 
                
                    Heißverformen des Glases:
                     
                        - a)
- 
                            Trennen, Zusammensetzen, Ansetzen und Biegen, 
- b)
- 
                            Auf- und Einblasen, 
- c)
- 
                            Auftreiben und Bördeln, 
- d)
- 
                            Einschmelzen, 
- e)
- 
                            Herstellen von Glasapparaten, 
 
- 8.
- 
                Umgehen mit Vakuumanlagen, 
- 9.
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                Messen und Prüfen von Halb- und Fertigerzeugnissen.