Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 2.
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Anfertigen von Zeichnungen und Handskizzen sowie Festlegen des Arbeitsablaufes,
- 3.
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Einsatz von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen,
- 4.
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Pflegen und Warten der Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen,
- 5.
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Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes einschließlich seiner Organisation,
- 6.
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Kenntnisse des Glases und anderer Werkstoffe im Glasapparatebau,
- 7.
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Heißverformen des Glases:
- a)
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Trennen, Zusammensetzen, Ansetzen und Biegen,
- b)
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Auf- und Einblasen,
- c)
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Auftreiben und Bördeln,
- d)
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Einschmelzen,
- e)
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Herstellen von Glasapparaten,
- 8.
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Umgehen mit Vakuumanlagen,
- 9.
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Messen und Prüfen von Halb- und Fertigerzeugnissen.