(GKrimDVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 02.02.2015


Inhaltsübersicht GKrimDVDV

Abschnitt 1
Allgemeines

§  1Bachelorstudium
§  2Ziele des Studiums
§  3Laufbahnbefähigung, Hochschulgrad
§  4Dienstbehörden
§  5Einstellungsvoraussetzungen
§  6Auswahlverfahren
§  7Urlaub
Abschnitt 2
Studienordnung

§  8Dauer und Aufbau des Studiums
§  9Studieninhalte, Module
§ 10Berufspraktische Studienzeiten
Abschnitt 3
Prüfungen

§ 11Laufbahnprüfung
§ 12Zuständigkeit
§ 13Prüfende, Prüfungskommission
§ 14Modulprüfungen, qualifizierte Teilnahmenachweise
§ 15Bachelorarbeit
§ 16Verteidigung der Bachelorarbeit
§ 17Bewertung der Prüfungen und Prüfungsteile
§ 18Fernbleiben, Rücktritt
§ 19Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 20Wiederholung von Prüfungen
§ 21Bestehen der Laufbahnprüfung, Gesamtnote
§ 22Abschlusszeugnis, Diploma Supplement
§ 23Prüfungsakten, Einsichtnahme
§ 24Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Abschnitt 4
Übergangsvorschriften

§ 25Übergangsregelung für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2009 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben
§ 26Übergangsregelung für Studierende, die vor dem 1. April 2014 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben
§ 27Übergangsregelung für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2014 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben