(GKG)
Gerichtskostengesetz

Ausfertigungsdatum: 05.05.2004


§ 57 GKG Zwangsliquidation einer Bahneinheit

Bei der Zwangsliquidation einer Bahneinheit bestimmt sich die Gebühr für das Verfahren nach dem Gesamtwert der Bestandteile der Bahneinheit.