(GKG)
Gerichtskostengesetz

Ausfertigungsdatum: 05.05.2004


§ 40 GKG Zeitpunkt der Wertberechnung

Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung maßgebend, die den Rechtszug einleitet.