Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern

Ausfertigungsdatum: 17.06.2009


Inhaltsverzeichnis GGVSEB

§  1Geltungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
§  3Zulassung zur Beförderung
§  4Allgemeine Sicherheitspflichten
§  5Ausnahmen
§  6Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
§  7Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bestellten Sachverständigen oder Dienststellen
§  8Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§  9Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Prüfstellen
§ 10Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
§ 11Zuständigkeiten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit
§ 12Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks
§ 13Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße
§ 13aZuständigkeiten der Benennenden Behörde
§ 14Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr
§ 15Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr
§ 16Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt
§ 17Pflichten des Auftraggebers des Absenders
§ 18Pflichten des Absenders
§ 19Pflichten des Beförderers
§ 20Pflichten des Empfängers
§ 21Pflichten des Verladers
§ 22Pflichten des Verpackers
§ 23Pflichten des Befüllers
§ 23aPflichten des Entladers
§ 24Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU
§ 25Pflichten des Herstellers, Wiederaufarbeiters und Rekonditionierers von Verpackungen, des Herstellers und Wiederaufarbeiters von IBC und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC
§ 26Sonstige Pflichten
§ 27Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt
§ 28Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr
§ 29Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr
§ 30Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr
§ 30aPflichten der für die Instandhaltung zuständigen Stelle im Eisenbahnverkehr
§ 31Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr
§ 31aPflichten des Triebfahrzeugführers im Eisenbahnverkehr
§ 32Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr
§ 33Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt
§ 34Pflichten des Eigentümers oder Betreibers in der Binnenschifffahrt
§ 34aPflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord in der Binnenschifffahrt
§ 35Verlagerung
§ 35aFahrweg im Straßenverkehr
§ 35bGefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a gelten
§ 35cAusnahmen zu den §§ 35 und 35a
§ 36Prüffrist für Feuerlöschgeräte
§ 36aBeförderung gefährlicher Güter als behördliche Asservate
§ 36bBeförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe
§ 37Ordnungswidrigkeiten
§ 38Übergangsbestimmungen


Anlage 1(weggefallen)
Anlage 2Einschränkungen aus Gründen der Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter zu den Teilen 1 bis 9 des ADR und zu den Teilen 1 bis 7 des RID für innerstaatliche Beförderungen sowie zu den Teilen 1 bis 9 des ADN für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen
Anlage 3Festlegung der Anforderungen für besonders ausgerüstete Fahrzeuge/Wagen und Container/Großcontainer nach Abschnitt 7.3.3 Sondervorschrift VC 3 zur Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe der UN-Nummern 3257 und 3258 ADR/RID