(GG)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Ausfertigungsdatum: 23.05.1949


Art 25 GG

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.