(GewStG)
Gewerbesteuergesetz

Ausfertigungsdatum: 01.12.1936


§ 18 GewStG Entstehung der Steuer

Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (§ 21) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird.