(GewO)
Gewerbeordnung

Ausfertigungsdatum: 21.06.1869


§ 5 GewO Zulassungsbeschränkungen

In den Beschränkungen des Betriebs einzelner Gewerbe, welche auf den Zoll-, Steuer- und Postgesetzen beruhen, wird durch das gegenwärtige Gesetz nichts geändert.