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Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen


Ausfertigungsdatum: 18.04.2017

Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 3 G v. 5.7.2017 I 2234

Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Gewerbliche Siedlungsabfälle
§ 3 Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen
§ 4 Vorbehandlung von gewerblichen Siedlungsabfällen
§ 5 Gemeinsame Erfassung und Entsorgung von Kleinmengen
§ 6 Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
§ 7 Überlassung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die nicht verwertet werden
Abschnitt 3 Bau- und Abbruchabfälle
§ 8 Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
§ 9 Vorbehandlung und Aufbereitung von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
§ 10 Eigenkontrolle bei Vorbehandlungsanlagen
§ 11 Fremdkontrolle bei Vorbehandlungsanlagen
§ 12 Betriebstagebuch
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 14 Übergangsvorschrift
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage (zu § 6 Absatz 1 Satz 1) Technische Mindestanforderungen für Vorbehandlungsanlagen

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