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< § 9
Anlage 1 >

(GesWFachwPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen

Ausfertigungsdatum: 21.07.2011


§ 10 GesWFachwPrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

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