Ausfertigungsdatum: 08.01.1998
(1) Für die Berechnung des Gesamtbeitrages sind zugrunde zu legen:
        (2) Der Gesamtbeitrag der versicherungspflichtigen Wehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden wird nach folgender Formel berechnet: 
        
                         BE    BS
        
                         -- x --- DT = Euro.
        
                         30   100