Ausfertigungsdatum: 08.01.1998
(1) Für die Berechnung des Gesamtbeitrages sind zugrunde zu legen:
(2) Der Gesamtbeitrag der versicherungspflichtigen Wehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden wird nach folgender Formel berechnet:
BE BS
-- x --- DT = Euro.
30 100