Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen

Ausfertigungsdatum: 24.10.1990


Inhaltsübersicht GenTSV

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen
§ 3Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
Grundlagen und Durchführung der Sicherheitseinstufung
§ 4Grundlagen der Sicherheitseinstufung
§ 5Risikobewertung von Organismen
§ 6Biologische Sicherheitsmaßnahmen
§ 7Sicherheitseinstufung
Dritter Abschnitt
Sicherheitsmaßnahmen
§ 8Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz
§ 9Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und Produktionsbereich
§ 10Haltung von Pflanzen in Gewächshäusern
§ 11Haltung von Versuchstieren in Tierhaltungsräumen
§ 12Arbeitssicherheitsmaßnahmen
§ 12aUnterrichtung der Beschäftigten
§ 13Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung
Vierter Abschnitt
Projektleiter
§ 14Verantwortlichkeiten des Projektleiters
§ 15Sachkunde des Projektleiters
Fünfter Abschnitt
Beauftragter für die Biologische Sicherheit
§ 16Bestellung des Beauftragten
§ 17Sachkunde des Beauftragten
§ 18Aufgaben des Beauftragten
§ 19Pflichten des Betreibers
Sechster Abschnitt
Bußgeldvorschriften
§ 20Ordnungswidrigkeiten
Siebter Abschnitt
Schlußvorschrift
§ 21Übergangsvorschrift
§ 22(Inkrafttreten)
Anhang I
Risikogruppen der Spender- und Empfängerorganismen/Allgemeine Kriterien für die Sicherheitsbewertung
Anhang II
Biologische Sicherheitsmaßnahmen
Anhang III
Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und Produktionsbereich
Anhang IV
Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
Anhang V
Sicherheitsmaßnahmen für Tierhaltungsräume
Anhang VI
Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen