Genossenschaftsgesetz (GenG)
Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

Ausfertigungsdatum: 01.05.1889


§ 171 GenG Übergangsvorschrift zur Einführung der vereinfachten Prüfung

§ 53a ist erstmals auf die Prüfung für ein frühestens am 31. Dezember 2017 endendes Geschäftsjahr anzuwenden.