(1) Die eingetragene Satzung ist von dem Gericht im Auszug zu veröffentlichen.
    
        (2) Die Veröffentlichung muss enthalten: 
        
            - 1.
- 
                das Datum der Satzung, 
- 2.
- 
                die Firma und den Sitz der Genossenschaft, 
- 3.
- 
                den Gegenstand des Unternehmens, 
- 4.
- 
                die Mitglieder des Vorstands sowie deren Vertretungsbefugnis, 
- 5.
- 
                die Zeitdauer der Genossenschaft, falls diese auf eine bestimmte Zeit beschränkt ist.