(1) Die eingetragene Satzung ist von dem Gericht im Auszug zu veröffentlichen.
(2) Die Veröffentlichung muss enthalten:
- 1.
-
das Datum der Satzung,
- 2.
-
die Firma und den Sitz der Genossenschaft,
- 3.
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den Gegenstand des Unternehmens,
- 4.
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die Mitglieder des Vorstands sowie deren Vertretungsbefugnis,
- 5.
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die Zeitdauer der Genossenschaft, falls diese auf eine bestimmte Zeit beschränkt ist.