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Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG)
Ausfertigungsdatum: 31.07.2009
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 1 G v. 4.11.2016 I 2460
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1
Zweck des Gesetzes
§ 2
Anwendungsbereich
§ 3
Begriffsbestimmungen
§ 4
Benachteiligungsverbot
§ 5
Qualitätssicherung genetischer Analysen
§ 6
Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
Abschnitt 2
Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken
§ 7
Arztvorbehalt
§ 8
Einwilligung
§ 9
Aufklärung
§ 10
Genetische Beratung
§ 11
Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 12
Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 13
Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
§ 14
Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
§ 15
Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
§ 16
Genetische Reihenuntersuchungen
Abschnitt 3
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
§ 17
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
Abschnitt 4
Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich
§ 18
Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
Abschnitt 5
Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
§ 19
Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
§ 20
Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
§ 21
Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 22
Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6
Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik
§ 23
Richtlinien
§ 24
Gebühren und Auslagen
Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 25
Strafvorschriften
§ 26
Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8
Schlussvorschriften
§ 27
Inkrafttreten
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