(GDtWahlVDVtr)
Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Ausfertigungsdatum: 03.08.1990


Art 3 GDtWahlVDVtr

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird Berlin als ein Land behandelt.