Ausfertigungsdatum: 21.09.2018
(1) Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus sechs Klausuren.
(2) Studierende der Fachrichtung „Bundesnachrichtendienst“ schreiben
(3) Studierende der Fachrichtung „Verfassungsschutz“ schreiben
(4) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Klausur 240 Minuten.
(5) Die Klausuren werden an aufeinanderfolgenden Arbeitstagen geschrieben. An einem Tag wird nur eine Klausur geschrieben. Nach zwei Prüfungstagen ist ein freier Tag vorzusehen.
(6) Die Klausuren werden unter Aufsicht geschrieben.