GCP-Verordnung (GCP-V)
Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen


Ausfertigungsdatum: 09.08.2004

Stand: V aufgeh. durch Art. 12 Abs. 4 G v. 20.12.2016 I 3048; die V tritt sechs Monate nach der Veröffentlichung der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Funktionsfähigkeit des EU-Portals und der Datenbank nach Artikel 82 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 im Amtsblatt der Europäischen Union außer Kraft