(GartAusbStEignV)
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin

Ausfertigungsdatum: 12.08.1997


§ 5 GartAusbStEignV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.