Galvaniseurmeisterverordnung (GalvMstrV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Galvaniseur-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 12.09.2014


§ 6 GalvMstrV Situationsaufgabe

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Galvaniseur-Handwerk. Die Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.

(2) Als Situationsaufgabe sind die folgenden Arbeiten durchzuführen:

1.
Analyse eines galvanischen Bades, Durchführung eines Korrosionstests, einer Schichtdickenmessung sowie einer anderen Überwachungs- und Überprüfungsmethode, insbesondere für eine Hullzelle; die Ergebnisse sind zu beurteilen,
2.
Bearbeiten von zwei Teilen, die aus unterschiedlichen Grundwerkstoffen, nämlich aus Buntmetall, Stahl, Aluminium, Kunststoff oder Zinkdruckguss, bestehen, unter besonderer Berücksichtigung verfahrens- und fertigungstechnischer Anforderungen und
3.
eine anodische Oxydation eines Aluminiumbauteils mit zwei unterschiedlich erzeugten Färbungen auf einem farblos anodisierten Bauteil bei einer vorgegebenen Schichtdicke; dabei ist eine Fläche mechanisch zu bürsten und eine Fläche zu polieren.

(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.