Die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes über
- 1.
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die Einteilung der Wahlkreise in Wahlbezirke,
- 2.
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die Öffentlichkeit der Wahlhandlung und unzulässige Wahlpropaganda,
- 3.
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die Bildung und Tätigkeit der Wahlorgane,
- 4.
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die Wahlehrenämter,
- 5.
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die Aufstellung, Führung und Auslegung der Wählerverzeichnisse und Erteilung von Wahlscheinen,
- 6.
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die Stimmzettel,
- 7.
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die Wahrung des Wahlgeheimnisses,
- 8.
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die Briefwahl,
- 9.
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die Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen im Wahlverfahren
sind entsprechend anzuwenden.