Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für die Durchführung von Volksentscheiden, Volksbegehren und Volksbefragungen Ausführungsvorschriften zu erlassen über
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das Stimm- und Eintragungsrecht und seine Ausübung,
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die Erteilung von Stimmscheinen und Eintragungsscheinen,
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die Bildung, die Tätigkeit und das Verfahren der Abstimmungs- und Eintragungsorgane,
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die Bildung der Abstimmungs- und Eintragungsbezirke und ihre Bekanntmachung,
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die Bereitstellung, Einrichtung und Bekanntmachung der Abstimmungs- und Eintragungsräume,
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die Abstimmungs- und Eintragungshandlung,
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die Stimmabgabe und Eintragung in Anstaltsbezirken, kleineren Kranken- und Pflegeanstalten, Klöstern, gesperrten Wohnstätten sowie sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten,
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die Briefabstimmung,
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die Feststellung der Abstimmungs-, Eintragungs- und Befragungsergebnisse,
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das Zulassungsverfahren bei Anträgen auf Volksbegehren,
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das Eintragungsverfahren,
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die Aufbewahrung und Vernichtung von Stimm-, Eintragungs- und Befragungsunterlagen.