Artikel 10-Gesetz (G 10)
Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

Ausfertigungsdatum: 26.06.2001


§ 13 G 10 Rechtsweg

Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den §§ 3 und 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig.