Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

Ausfertigungsdatum: 03.02.2011


Anlage 9 FZV (zu § 16 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1670)


Breite 74 mm, Höhe 105 mm, Farbe hellrot, schwarzer Druck (Typendruck). Mehrseitig, auf Seite 3 und den folgenden Seiten derselbe Vordruck wie auf Seite 2. Mit Ausnahme von Seite 1 darf jede Seite Angaben über nur ein Fahrzeug enthalten. Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, insbesondere können zusätzliche Hinweise zur Verwendung aufgedruckt werden.

Seite 1Seite 2