Ausfertigungsdatum: 03.02.2011
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2241)
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| Fahrzeugscheinheft
für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen nach § 17 FZV |
| Das vorstehende Kennzeichen ist |
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Vorname, Name, Firma Straße und Hausnummer Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz |
| für die in der Auflistung beschriebenen Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden. |
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Ort, Datum Name der Zulassungsbehörde Unterschrift |
Seiten 2 ff.
| lfd Nr. | Fahrzeugklasse | Fahrzeug-
hersteller | FIN | Hubraum | Erst-
zulassung | Zul.
Gesamtmasse in kg | Zul. max. Achslast in kg | max.
km/h |
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| Vorne | Mitte | Hinten | ||||||||
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| Hinweise
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge |
| Zwecke
Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für: a) Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs b) Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen c) An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen d) Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs |