Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

Ausfertigungsdatum: 03.02.2011


Anlage 10a FZV (zu § 17 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2241)

Seite 1

Fahrzeugscheinheft
für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen nach
§ 17 FZV
Das vorstehende Kennzeichen ist
                                                     
Vorname, Name, Firma

                                                     
Straße und Hausnummer

                                                     
Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz
für die in der Auflistung beschriebenen       Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden.
                                                     
Ort, Datum

                                                     
Name der Zulassungsbehörde

                                                     
Unterschrift

Seiten 2 ff.

lfd Nr.FahrzeugklasseFahrzeug-
hersteller
FINHubraumErst-
zulassung
Zul.
Gesamtmasse in kg
Zul. max. Achslast in kgmax.
km/h
VorneMitteHinten

letzte Seite

Hinweise
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
Zwecke
Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für:
a) Probefahrten:
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
b) Überführungsfahrten:
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
c) An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
d) Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs