(FWiStatV)
Verordnung zur Aussetzung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft


Ausfertigungsdatum: 20.03.1986

Eingangsformel

Auf Grund des § 72 Abs. 4 Nr. 2 des Filmförderungsgesetzes vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 803) wird verordnet:


§ 1

Die Durchführung der statistischen Erhebungen im Bereich der Filmwirtschaft gemäß § 72 des Filmförderungsgesetzes wird für das Jahr 1985 ausgesetzt.


§ 2

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 76 Satz 2 des Filmförderungsgesetzes auch im Land Berlin.


§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


Schlußformel

Der Bundesminister für Wirtschaft