Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
Gesetz über die Finanzverwaltung

Ausfertigungsdatum: 30.08.1971


§ 7 FVG Bezirk und Sitz

Die obersten Landesbehörden bestimmen den Bezirk (Oberfinanzbezirk) und Sitz der Oberfinanzdirektion, die ihnen jeweils untersteht.