Bundesfinanzbehörden sind
- 1.
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als oberste Behörde:das Bundesministerium der Finanzen;
- 2.
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als Oberbehörden:das Bundeszentralamt für Steuern und die Generalzolldirektion;
- 3.
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als örtliche Behörden:die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter) und die Zollfahndungsämter.