Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
Gesetz über die Finanzverwaltung

Ausfertigungsdatum: 30.08.1971


§ 1 FVG Bundesfinanzbehörden

Bundesfinanzbehörden sind

1.
als oberste Behörde:das Bundesministerium der Finanzen;
2.
als Oberbehörden:das Bundeszentralamt für Steuern und die Generalzolldirektion;
3.
als örtliche Behörden:die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter) und die Zollfahndungsämter.