(FS-AuftragsV)
Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens

Ausfertigungsdatum: 11.11.1992


§ 2 FS-AuftragsV

Die Bestellung der Geschäftsführer der Gesellschaft erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.