(FriseurAusbV 2008)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin

Ausfertigungsdatum: 21.05.2008


§ 1 FriseurAusbV 2008 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin wird nach § 25 Abs. 1 Satz 1 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nr. 38, Friseure, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.