Ausfertigungsdatum: 27.08.2013
(1) Die Frequenzzuweisungstabelle besteht aus den folgenden Teilen:
(2) Die Frequenzzuweisungstabelle ist in ihrem Teil A in die folgenden vier Spalten unterteilt:
(3) Die Funkdienste werden nach primären und sekundären Funkdiensten unterschieden; sie sind in Spalte 3 im Teil A der Tabelle wie folgt gekennzeichnet:
(4) Ein primärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen Schutz gegen Störungen durch Funkstellen sekundärer Funkdienste verlangen können, auch wenn diesen Frequenzen bereits zugeteilt sind. Schutz vor Störungen durch Funkstellen des gleichen oder eines anderen primären Funkdienstes können nur die Funkstellen verlangen, denen die Frequenzen früher zugeteilt wurden.
(5) Ein sekundärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen weder Störungen bei den Funkstellen eines primären Funkdienstes verursachen dürfen noch Schutz vor Störungen durch solche Funkstellen verlangen können. Dies ist unabhängig davon, wann die Frequenzzuteilung an Funkstellen des primären Funkdienstes erfolgt. Schutz vor Störungen durch Funkstellen des gleichen oder eines anderen sekundären Funkdienstes kann die Funkstelle verlangen, der die Frequenz früher zugeteilt wurde.