(1) Der Lieferschein muss folgende Angaben enthalten: 
        
            - 1.
- 
                die Angaben nach § 2; 
- 2.
- 
                Betriebsnummer, Name und Anschrift des Lieferanten; 
- 3.
- 
                Name und Anschrift des Empfängers; 
- 4.
- 
                gelieferte Menge; 
- 5.
- 
                Nebenbestimmungen nach § 15 Abs. 1 Satz 4 und § 21 Satz 2 des Forstvermehrungsgutgesetzes; 
- 6.
- 
                bei Saatgut: Name und Anschrift der Saatgutprüfstelle sowie Nummer und Datum der letzten Prüfbescheinigung. 
        (2) Das Etikett muss folgende Angaben enthalten: 
        
            - 1.
- 
                Landescode und Nummer des Stammzertifikates; 
- 2.
- 
                Nummer des Lieferscheins und Nummer der Partie; 
- 3.
- 
                Menge; 
- 4.
- 
                botanische Art sowie gegebenenfalls Unterart, Sorte, Klon, Klonmischung; 
- 5.
- 
                bei Pflanzenteilen: Alter und Art der Pflanzenteile; 
- 6.
- 
                bei Pflanzgut: Alter und Art des Pflanzgutes; 
- 7.
- 
                Herkunftsgebiet im Falle der Kategorien "Quellengesichert" und "Ausgewählt". 
        (3) Die bei Saatgut im Lieferschein erforderlichen zusätzlichen Angaben müssen beinhalten: 
        
            - 1.
- 
                Reinheit: Anteile vom Hundert der Masse an reinen Samen der betreffenden Baumart, Saatgut anderer Baumarten und unschädlichen Verunreinigungen; 
- 2.
- 
                Keimfähigkeit des reinen Samens oder in begründeten Fällen Lebensfähigkeit; 
- 3.
- 
                Tausendkornmasse des reinen Samens und Samenfeuchte, bei der die Tausendkornmasse bestimmt wurde; 
- 4.
- 
                Zahl der keimfähigen Samen oder in begründeten Fällen Zahl der lebensfähigen Samen: Anzahl je Kilogramm reine Samen. 
(4) Für die Arten Sandbirke und Moorbirke können die Angaben des Absatzes 3 Nr. 1 bis 3 entfallen.
    (5) Im Falle der Verwendung farbiger Lieferpapiere müssen die Lieferpapiere für die Kategorie "Quellengesichert" gelb, für die Kategorie "Ausgewählt" grün, für die Kategorie "Qualifiziert" rosa und für die Kategorie "Geprüft" blau sein.