(1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für das Fotografen-Handwerk.
(2) Als Situationsaufgabe ist eine der nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen. Die konkrete Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss:
- 1.
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Eine Porträtaufnahme nach vorgegebenem Verwendungszweck erstellen und Bildergebnis präsentieren,
- 2.
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eine Sachaufnahme für Werbezwecke nach vorgegebenem Layout und Angabe des Verwendungszwecks erstellen und Bildergebnis präsentieren,
- 3.
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eine Katalogaufnahme zur materialgerechten Wiedergabe eines Kleidungsstückes am Modell erstellen und Bildergebnis präsentieren,
- 4.
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eine Bildserie erstellen und präsentieren, die in nicht mehr als fünf Einzelschritten die Handhabung eines technischen Alltagsgegenstandes nachvollziehbar darstellt,
- 5.
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eine Bilddatei für einen vorgegebenen Verwendungszweck optimieren und Ergebnis präsentieren.