Fotografenmeisterverordnung (FotografMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Fotografen-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 17.04.2002


§ 4 FotografMstrV Meisterprüfungsprojekt

(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt durchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht. Der Prüfling wählt eine Aufgabe gemäß Absatz 2 und erarbeitet einen Vorschlag für das Meisterprüfungsprojekt. Vor der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts hat der Prüfling einen Konzeptentwurf, einschließlich einer Zeitplanung, dem Meisterprüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen.

(2) Das Meisterprüfungsprojekt umfasst eine Projektbeschreibung, eine Arbeits- und Organisationsplanung mit Kalkulation sowie eine Konzeption, deren Umsetzung und Dokumentation. Es ist eine der nachfolgenden Aufgaben durchzuführen:

1.
PorträtfotografieEin Aufnahmekonzept für eine thematisch zusammenhängende, dokumentarische oder inszenierte Bildserie aus dem Bereich der Personendarstellung entwickeln, kalkulieren und umsetzen; darin je eine fotografische Bildlösung aus zwei der anderen in diesem Absatz genannten Aufgaben erstellen und integrieren.
2.
WerbefotografieEin auf eine Werbeaussage für ein Produkt oder eine Dienstleistung abgestimmtes Konzept für eine Aufnahmeserie entwickeln, kalkulieren und umsetzen; darin je eine fotografische Bildlösung aus zwei der anderen in diesem Absatz genannten Aufgaben erstellen und integrieren.
3.
ModefotografieEin auf einem Thema basierendes Konzept für eine Aufnahmeserie zur Darstellung einer Modekollektion entwickeln, kalkulieren und umsetzen; darin je eine fotografische Bildlösung aus zwei der anderen in diesem Absatz genannten Aufgaben erstellen und integrieren.
4.
IndustriefotografieEin Konzept für eine Aufnahmeserie zur material- und verfahrensgerechten Darstellung von Fertigungsprozessen oder zur Erstellung einer Unternehmensdokumentation entwickeln, kalkulieren und umsetzen; darin je eine fotografische Bildlösung aus zwei der anderen in diesem Absatz genannten Aufgaben erstellen und integrieren.
5.
IllustrationsfotografieEin Konzept für eine Aufnahmeserie zur fotografischen Illustration konkreter oder abstrakter Themen entwickeln, kalkulieren und umsetzen; darin je eine fotografische Bildlösung aus zwei der anderen in diesem Absatz genannten Aufgaben erstellen und integrieren.
6.
Ausarbeitung und WeiterverarbeitungEin Konzept für eine Bildausgabe mit Bildkorrektur, Retusche- und Composingarbeiten entwickeln, kalkulieren, umsetzen und präsentieren; darin je eine fotografische Bildlösung aus zwei der anderen in diesem Absatz genannten Aufgaben erstellen und integrieren.

(3) Die Projektbeschreibung sowie die Arbeits- und Organisationsplanung mit Kalkulation werden zusammen mit 20 vom Hundert, die Konzeption, deren Umsetzung und Dokumentation werden mit 80 vom Hundert gewichtet.