Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
-
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
-
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
-
Umweltschutz,
- 5.
-
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse,
- 6.
-
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
- 7.
-
Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen,
- 8.
-
Durchführen von Messungen,
- 9.
-
Prüfen, Transportieren und Lagern von Baustoffen und Bauteilen,
- 10.
-
Aufstellen und Prüfen von Gerüsten sowie von Förder- und Transporteinrichtungen,
- 11.
-
Verarbeiten von Holz, Herstellen von Holzverbindungen,
- 12.
-
Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
- 13.
-
Herstellen von Baukörpern aus Steinen, Auftragen von Putzen,
- 14.
-
Bearbeiten von Baustoffen und Bauteilen für den Fassadenbau, Behandeln von Oberflächen,
- 15.
-
Einbauen von Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen, Herstellen von Klebeverbindungen,
- 16.
-
Herstellen von Dämmungen sowie von Schutz- und Trennschichten im Fassadenbau,
- 17.
-
Kontrollieren der Einbaubedingungen zur Vorbereitung der Montage,
- 18.
-
Herstellen und Montieren von Unterkonstruktionen,
- 19.
-
Befestigen von Fassadenelementen und Einbauteilen,
- 20.
-
Herstellen und Schließen von Aussparungen, Herstellen von An- und Abschlüssen,
- 21.
-
Errichten von Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz,
- 22.
-
Instandhalten und Sanieren von Fassaden,
- 23.
-
Qualitätssichernde Maßnahmen, Anfertigen von Baudokumenten.