Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse, 
- 6.
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                Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, 
- 7.
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                Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, 
- 8.
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                Durchführen von Messungen, 
- 9.
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                Prüfen, Transportieren und Lagern von Baustoffen und Bauteilen, 
- 10.
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                Aufstellen und Prüfen von Gerüsten sowie von Förder- und Transporteinrichtungen, 
- 11.
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                Verarbeiten von Holz, Herstellen von Holzverbindungen, 
- 12.
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                Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton, 
- 13.
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                Herstellen von Baukörpern aus Steinen, Auftragen von Putzen, 
- 14.
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                Bearbeiten von Baustoffen und Bauteilen für den Fassadenbau, Behandeln von Oberflächen, 
- 15.
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                Einbauen von Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen, Herstellen von Klebeverbindungen, 
- 16.
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                Herstellen von Dämmungen sowie von Schutz- und Trennschichten im Fassadenbau, 
- 17.
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                Kontrollieren der Einbaubedingungen zur Vorbereitung der Montage, 
- 18.
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                Herstellen und Montieren von Unterkonstruktionen, 
- 19.
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                Befestigen von Fassadenelementen und Einbauteilen, 
- 20.
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                Herstellen und Schließen von Aussparungen, Herstellen von An- und Abschlüssen, 
- 21.
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                Errichten von Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz, 
- 22.
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                Instandhalten und Sanieren von Fassaden, 
- 23.
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                Qualitätssichernde Maßnahmen, Anfertigen von Baudokumenten.