(FluLärmSchutzVerbG)
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen

Ausfertigungsdatum: 01.06.2007


Art 6 FluLärmSchutzVerbG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.