(FlugMechAusbV 2013)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin

Ausfertigungsdatum: 26.06.2013


§ 2 FlugMechAusbV 2013 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.