Ausfertigungsdatum: 26.06.2013
(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Montagearbeiten | mit 30 Prozent, |
Instandhaltungsauftrag | mit 30 Prozent, |
Triebwerks- und
Instandhaltungstechnik | mit 15 Prozent, |
Fluggerättechnik | mit 15 Prozent, |
Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche Triebwerks- und Instandhaltungstechnik, Fluggerättechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn