(FloristAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin

Ausfertigungsdatum: 28.02.1997


§ 5 FloristAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.