Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Personalwesen,
- 4.
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Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,
- 5.
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Umweltschutz, rationelle Energieverwendung,
- 6.
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Planen von Arbeitsabläufen, Einsetzen und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
- 7.
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Bestimmen, Einordnen, Versorgen und Pflegen von Pflanzen und Pflanzenteilen,
- 8.
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Gestalten von Pflanzen- und Blumenschmuck,
- 9.
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Anwenden berufsbezogener rechtlicher Vorschriften; Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel,
- 10.
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Beschaffen und Lagern von Waren:
- 10.1
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Einkauf,
- 10.2
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Warenannahme, Lagerung und Bestandsüberwachung,
- 11.
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Beratung und Verkauf:
- 11.1
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Verkaufsförderung und -vorbereitung,
- 11.2
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Beraten und Bedienen von Kunden,
- 12.
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kaufmännische Steuerung und Kontrolle.