Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            
            - 
                
                    
                        - 1.
- 
                            Berufsbildung, 
- 2.
- 
                            Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                            Arbeits- und Tarifrecht, Personalwesen, 
- 4.
- 
                            Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, 
- 5.
- 
                            Umweltschutz, rationelle Energieverwendung, 
- 6.
- 
                            Planen von Arbeitsabläufen, Einsetzen und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen, 
- 7.
- 
                            Bestimmen, Einordnen, Versorgen und Pflegen von Pflanzen und Pflanzenteilen, 
- 8.
- 
                            Gestalten von Pflanzen- und Blumenschmuck, 
- 9.
- 
                            Anwenden berufsbezogener rechtlicher Vorschriften; Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel, 
- 10.
- 
                            Beschaffen und Lagern von Waren: 
- 10.1
- 
                            Einkauf, 
- 10.2
- 
                            Warenannahme, Lagerung und Bestandsüberwachung, 
- 11.
- 
                            Beratung und Verkauf: 
- 11.1
- 
                            Verkaufsförderung und -vorbereitung, 
- 11.2
- 
                            Beraten und Bedienen von Kunden, 
- 12.
- 
                            kaufmännische Steuerung und Kontrolle.